Berlin, den 08.09.2006
Der Deutsche Friedensrat hat soeben
beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Land Berlin erhoben. Mit
dem Bescheid des Polizeipräsidenten in Berlin vom 10.08.06 war
das Zeigen von Hisbollah-Fahnen und Bildern des
Generalsekretärs der Hisbollah Sayyid Hassan Nasrallah
untersagt worden.
Der Deutsche Friedensrat hatte zusammen mit der
Palästinensischen Gemeinde Berlin und weiteren Organisationen
am 12. August 2006 eine Demonstration gegen den Krieg im Libanon und in
Palästina veranstaltet. Die Anmelder der Demonstration haben
diese Auflage den Teilnehmern der Demonstration bekannt gegeben. Die
Auflage wurde weitgehend eingehalten. Da weitere ähnliche
Demonstrationen zu erwarten sind hält der Deutsche Friedensrat
es für wichtig, die Auflage gerichtlich
überprüfen zu lassen.
Die Polizei handelt auf Anweisung von Innensenator Körting.
Das Verbot hat keine gesetzliche Grundlage und bringt selber Unfrieden.
Der Deutsche Friedensrat hat daher Rechtsanwalt H.-Eberhard Schultz
beauftragt, Klage gegen die Auflage zu erheben.
Nach Meinung der Polizei billigen die Versammlungsteilnehmer
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit der
Hisbollah oder riefen zu solchen Verbrechen auf. Darin sehen wir eine
einseitige Wahrnehmung des Nahostkonflikts. Das Zeigen von
Hisbollah-Symbolen bedeutet keine Billigung von Kriegsverbrechen. Es
gibt zahlreiche Belege für völkerrechtswidrige
Kriegshandlungen Israels. Israel hat einen Aggressionskrieg gegen den
Libanon begonnen, ohne sich um das Völkerrecht und die UNO zu
scheren, die einzig und allein für Gewaltmaßnahmen
zuständig ist. Damit hat es ein schwerwiegendes
Kriegsverbrechen begangen, darüber hinaus weitere im Laufe des
bewaffneten Konflikts. Während die Kriegsverbrechen auf
israelischer Seite im Bescheid des Polizeipräsidenten
ausgeblendet werden, wird die Hisbollah schwerer Verbrechen
beschuldigt, unabhängig davon, ob tatsächlich
Völkerrecht verletzt wurde. Zudem wird die Hisbollah auf ihre
Kriegshandlungen reduziert und mit ungesicherten Zitaten
dämonisiert. Dabei sehen viele unabhängige Experten
in der Hisbollah einen stabilisierenden Faktor, deren Einbeziehung in
den Friedensprozess dringend geboten ist. Das Ziel der Demonstration
war ohnehin nicht Partei für eine Kriegspartei zu ergreifen,
sondern einen sofortigen Waffenstillstand zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund hat die Klage eine hohe Erfolgsaussicht. Das
Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist verletzt. Maßgeblich
für den Aussagegehalt einer Versammlung ist die Intention der
Teilnehmer. Dem Staat steht es nicht zu, stattdessen die politische
Interpretation seiner Amtswalter zugrunde zu legen. Den
Versammlungsteilnehmern geht es gerade darum, das verzerrte Bild der
Hisbollah und Nasrallahs in der deutschen Öffentlichkeit zu
korrigieren. Sie verurteilen alle im Völkerstrafgesetzbuch
genannten Kriegsverbrechen, unabhängig von welcher Seite sie
begangen wurden. Das Verbot kann daher rechtlich keinen Bestand haben.