Deutscher Friedensrat e.V.
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Klage gegen das Verbot von Hisbollah-Symbolen  auf Demonstrationen gegen den Polizeipräsidenten beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben

Berlin, den 08.09.2006

Der Deutsche Friedensrat hat soeben beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Land Berlin erhoben. Mit dem Bescheid des Polizeipräsidenten in Berlin vom 10.08.06 war das Zeigen von Hisbollah-Fahnen und Bildern des Generalsekretärs der Hisbollah Sayyid Hassan Nasrallah untersagt worden.

Der Deutsche Friedensrat hatte zusammen mit der Palästinensischen Gemeinde Berlin und weiteren Organisationen am 12. August 2006 eine Demonstration gegen den Krieg im Libanon und in Palästina veranstaltet. Die Anmelder der Demonstration haben diese Auflage den Teilnehmern der Demonstration bekannt gegeben. Die Auflage wurde weitgehend eingehalten. Da weitere ähnliche Demonstrationen zu erwarten sind hält der Deutsche Friedensrat es für wichtig, die Auflage gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Polizei handelt auf Anweisung von Innensenator Körting. Das Verbot hat keine gesetzliche Grundlage und bringt selber Unfrieden. Der Deutsche Friedensrat hat daher Rechtsanwalt H.-Eberhard Schultz beauftragt, Klage gegen die Auflage zu erheben.

Nach Meinung der Polizei billigen die Versammlungsteilnehmer Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Hisbollah oder riefen zu solchen Verbrechen auf. Darin sehen wir eine einseitige Wahrnehmung des Nahostkonflikts. Das Zeigen von Hisbollah-Symbolen bedeutet keine Billigung von Kriegsverbrechen. Es gibt zahlreiche Belege für völkerrechtswidrige Kriegshandlungen Israels. Israel hat einen Aggressionskrieg gegen den Libanon begonnen, ohne sich um das Völkerrecht und die UNO zu scheren, die einzig und allein für Gewaltmaßnahmen zuständig ist. Damit hat es ein schwerwiegendes Kriegsverbrechen begangen, darüber hinaus weitere im Laufe des bewaffneten Konflikts. Während die Kriegsverbrechen auf israelischer Seite im Bescheid des Polizeipräsidenten ausgeblendet werden, wird die Hisbollah schwerer Verbrechen beschuldigt, unabhängig davon, ob tatsächlich Völkerrecht verletzt wurde. Zudem wird die Hisbollah auf ihre Kriegshandlungen reduziert und mit ungesicherten Zitaten dämonisiert. Dabei sehen viele unabhängige Experten in der Hisbollah einen stabilisierenden Faktor, deren Einbeziehung in den Friedensprozess dringend geboten ist. Das Ziel der Demonstration war ohnehin nicht Partei für eine Kriegspartei zu ergreifen, sondern einen sofortigen Waffenstillstand zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund hat die Klage eine hohe Erfolgsaussicht. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist verletzt. Maßgeblich für den Aussagegehalt einer Versammlung ist die Intention der Teilnehmer. Dem Staat steht es nicht zu, stattdessen die politische Interpretation seiner Amtswalter zugrunde zu legen. Den Versammlungsteilnehmern geht es gerade darum, das verzerrte Bild der Hisbollah und Nasrallahs in der deutschen Öffentlichkeit zu korrigieren. Sie verurteilen alle im Völkerstrafgesetzbuch genannten Kriegsverbrechen, unabhängig von welcher Seite sie begangen wurden. Das Verbot kann daher rechtlich keinen Bestand haben.