Deutscher Friedensrat e.V.
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Friedensrat erkämpft Demonstrationsrecht

von Hans-Peter Richter

Der Deutsche Friedensrat hat viel Erfahrung in der Anmeldung und Durchführung von Demonstrationen. Es war schon immer schwierig, eine Demonstration so durchzusetzen, wie wir das wollten. Es gab immer Einschränkungen. Mit Heiligendamm aber ist ein Tiefpunkt des Demonstrationsrechtes zu verzeichnen. Dabei ist verwunderlich, dass höchstrichterliche Urteile nicht beachtet werden und der Streit nahezu unabhängig von der vorigen Rechtsprechung immer wieder von vorn losgeht.

Das Hisbollah-Urteil

Im letzten Jahr war der Friedensrat an mehreren Demonstrationen gegen den Krieg der Israelis gegen den Libanon beteiligt. Zusammen mit der Palästinensischen Gemeinde Berlin und der Palästinensischen Gesellschaft für Menschenrechte meldeten wir eine Demonstration für den 12. August 2006 an. Im Auflagenbescheid der Polizei wurde uns u.a. verboten Hisbollah-Fahnen und Nasrallah-Portraits zu zeigen. Die Polizei meinte, die Hisbollah sei eine Terrororganisation und die Versammlungsteilnehmer würden Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Hisbollah billigen und selber zu Verbrechen aufrufen, insbesondere der Auslöschung Israels. Dazu wurden uns auf vielen Seiten die Erkenntnisse des Geheimdienstes präsentiert. Uns war sofort klar, dass es für dieses Verbot keine Gesetzesgrundlage gibt. Im Gegenteil, in vielen Urteilen zuvor wird das Recht der freien Meinungsäußerung als maßgebend angesehen. So auch Im Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 21.3.2007. Das Zeigen der Hisbollah-Fahnen und Nasrallah-Portraits ist danach eine nicht strafbare Meinungsäußerung. Damit ist den Demonstranten weder eine Gewaltverherrlichung noch Aufruf zum Völkermord nachzuweisen. Nach unserer Meinung stiftet so ein Verbot selber Unfrieden und stört das Zusammenleben mit Mitbürgern mit arabischen Wurzeln. Die Fahnen und Portraits sind also wieder erlaubt. Es wäre auch zu absurd gewesen. müsste es doch dann eine Galerie mit verbotenen Portraits. Hitler erlaubt, Bush erlaubt, Nasrallah verboten? Hatte der Innensenattor wirklich geglaubt, mit so einem Blödsinn durchzukommen.

Rostock und Rostock-Laage

Der 12 km lange Zaun um Heiligendamm war illegal, denn er widerspricht dem berühmten Brokdorf-Urteil von 1985, wonach es die Herrschenden ertragen müssen, dass die Demonstranten zu sehen und zu hören sind. Attac hat das öffentlich angeprangert und wollte dagegen klagen; daraus wurde offenbar nichts.


Demonstrationsrecht nur noch auf dem Papier

Dazu stellt das Grundrechtekommitee auf seiner Homepage fest: "Entgegen dieser hohen verfassungsrechtlich geschützten Bedeutung wird das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit immer wieder eingeschränkt. Obwohl auf das Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes häufig formal und oberflächlich Bezug genommen wird, häufen sich die Allgemeinverfügungen. Demonstrationen werden geradezu reihenweise verboten oder örtlich und zeitlich so beschränkt, dass sie ihren Sinn verlieren. Die aus der Verfassung abgeleiteten Argumente des Verfassungsgerichts werden beiseite gewischt. Diese Missachtung von Verfassung und oberstem Gericht wird im Namen eines vordemokratischen Rechtsstaatsverständnisses betrieben. Häufig werden schon im Vorfeld die Informationen über die bevorstehenden Proteste einseitig vermittelt. In den Medien wird einseitig berichtet. Darstellungen in den Verfassungsschutzberichten tragen zu einer verfälschten Sichtweise bei. Die Vorbereitung der Polizei ist häufig unangemessen auf angeblich zu erwartende Gewalt orientiert."
"Demonstrationsverbote ermöglichen einen Polizeieinsatz, der sich in seiner Härte und Unangemessenheit auf das vorangegangene Verbot berufen kann. Begründet werden solche Verbote mit allgemeinen und unsachgemäßen Gefahrenvermutungen, die oft nicht im geringsten stichhaltig sind. Beispielsweise werden gewaltfreie Aktionen Zivilen Ungehorsams als unfriedlich eingestuft, selbst verboten und für weitere Demonstrationsverbote als Grund herangezogen. Das Fehlen der Legitimation eines Verbots kann häufig erst lange nachher festgestellt werden. So wurden per Allgemeinverfügung 1995 während des ersten Castortransport nach Gorleben Demonstrationen über einen langen Zeitraum und weiträumig untersagt. Dies diente während der ganzen Zeit des Protestes zur Rechtfertigung von jeglichen polizeilichen Maßnahmen und Ingewahrsamnahmen. Erst im Frühjahr 1996 stellte das erkennende Gericht fest, dass das damalige Demonstrationsverbot rechtswidrig war."

Gerichte halfen wenig

Als wir die Allgemeinverfügung des Landes Mecklenburg-Vorpommern lasen, wo auch außerhalb des Zaunes 40 Quadratkilometer demonstrationsfreie Zone sein sollten, war uns klar, dass dieses Allgemeinverfügung illegal war. Wir beauftragten "unseren" bewährten Rechtsanwalt Eberhard Schultz und seinen Partner Claus Förster dagegen vorzugehen. Der Deutsche Friedensrat hatte nämlich Kundgebung für den 5.6. und den 6.6. in Weitendorf am Flughafen Rostock-Laage angemeldet. Drei weitere Kundgebungen rund um Rostock-Laage, nämlich in Friedrichshof, Striesdorf und Kronskamp, hatte Tobias Pflüger (MdEP) angemeldet . Für alle vier Kundgebungsorte wurde Eberhard Schultz als Rechtsanwalt tätig und riefen das Verwaltungsgericht an.

Daraufhin beschloss das Verwaltungsgericht Schwerin am 29. Mai 2007 die Aufhebung des Demonstrationsverbotes um den Militärflughafen Rostock-Laage. Die vier angemeldeten Kundgebungen in Laage-Kronskamp, Weitendorf, Strießdorf und Friedrichshof hätten danach stattfinden können. Jedoch legte das Land Mecklenburg-Vorpommern Einspruch ein und der Fall ging vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald. Die Beschlüsse des OVG vom 1. und 4.6. bestimmten: Anstelle der vor der militärischen Haupteinfahrt in Laage-Kronskamp angemeldeten Kundgebung ist nur eine Kundgebung mit maximal 50 Teilnehmern auf der Straßenböschung gegenüber der Einfahrt zur Hauptwache des Fliegerhorsts Laage sowie eine Kundgebung an der jenseits der B 103 gelegenen Buswendeschleife erlaubt, also weit abgelegen und völlig außer Sichtweite des Flughafens.

Bis vors Bundesverfassungsgericht

Am 04.06.2007 legte der Deutsche Friedensrat im Eilverfahren Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 1.6.und vom 4.6. ein.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Sache nicht eilbedürftig sei, weil den Anmeldern kein Nachteil entstünde (sehr merkwürdige Auffassung vom Demonstrationsrecht!) Damit blieb es beim Urteil des OVG.

Unsere Kundgebung am 5.6. in Weitendorf fand statt und verlief friedlich. Jedoch konnten durch umfangreiche Straßensperren der Polizei mit stundenlangen Kontrollen die meisten Demonstranten nicht zu den Kundgebungen gelangen. Alle Fahrgäste eines dänischen Reisebusses wurden festgenommen und in die Gefangenensammelstellen gebracht. Trotz der ausdrücklichen Festlegung im Protokoll des OVG, wonach die »Sichtbarkeit der Veranstaltung nicht durch Polizeifahrzeuge oder andere polizeilichen Maßnahmen behindert wird", waren zwei riesige Polizei-LKW auf der Parkstraße Richtung Flughafen so aufgestellt, dass die Sicht vom und zum Flughafen versperrt wurde. Auf die Intervention von RA Schultz bei der Einsatzleitung vor Ort und mehrfacher Anmahnung verblieb diese rechtswidrige Behinderung bis lange der nach Ankunft und Abtransport von Präsident Bush mit dem Hubschrauber bestehen.